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   SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06   

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https://dejure.org/2008,11894
SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06 (https://dejure.org/2008,11894)
SG Marburg, Entscheidung vom 20.02.2008 - S 12 KA 766/06 (https://dejure.org/2008,11894)
SG Marburg, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - S 12 KA 766/06 (https://dejure.org/2008,11894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 4 SGB 5, § 85 Abs 4a SGB 5, § 87 Abs 1 SGB 5, § 87 Abs 2 SGB 5, Nr 01601 EBM-Ä
    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Kinderarztpraxis mit kinderkardiologischen Behandlungsfällen - Neubescheidung - Berechnung der Regelleistungsvolumina auf einer achtzigprozentigen Grundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wichtigkeit von Regelleistungsvolumina i.R.d. Kalkulationssicherheit bei der Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen; Ermächtigung des Vorstandes einer Kassenärztlichen Vereinigung zur Festlegung atypischer Versorgungssituationen; Beschränkungen der Kompetenz des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Honorarabrechnung in der vertragsärztlichen Versorgung, Zuerkennung einer Sonderregelung für das Regelleistungsvolumen bei einer Kinderarztpraxis mit kinderkardiologischen Behandlungsfällen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06
    Dabei beschränkt sich die Kompetenz des Vorstandes nicht auf die Statuierung von Ausnahmen für "echte Härten", vielmehr müssen sie generell für atypische Versorgungssituationen möglich sein (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 = MedR 2000, 153, juris Rn. 36; BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, juris Rn. 23).

    Vergleichbares gelte für die Änderung der Behandlungsausrichtung einer zahnärztlichen Praxis im Vergleich zum Bemessungszeitraum, etwa wenn sich ein bisher allgemein zahnärztlich tätiger Vertragszahnarzt auf oral-chirurgische Behandlungen konzentriert und deshalb höhere Fallwerte erreiche (vgl. BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - aaO. Rn. 23).

    Ein Rechtsgrundsatz des Inhalts, dass sich auf eine Verletzung des Gebotes der Honorarverteilungsgerechtigkeit nur solche Vertrags(zahn)ärzte berufen können, bei denen die Anwendung der jeweils angegriffenen Honorarverteilungsregelung zu existenzbedrohenden Konsequenzen führen könnte, ist dem Vertrags(zahn)arztrecht fremd (vgl. BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - aaO. Rn. 25).

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen

    Auszug aus SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06
    entschieden, dies setze voraus, dass im Leistungsangebot der betroffenen Praxis eine Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Ausrichtung zum Ausdruck komme, die messbaren Einfluss auf den Anteil der auf den Spezialisierungsbereich entfallenden abgerechneten Punkte auf die Gesamtpunktzahl der Praxis habe (vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 - SozR 4-2500 § 87 Nr. 1, juris Rn. 23; BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 31, juris Rn. 26 f.).

    Es gelten dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31).

  • SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - doppeltes

    Auszug aus SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06
    Nach Auffassung der Kammer hat die Beklagte von ihrem Ermessen aber fehlerhaft Gebrauch gemacht (vgl. auch SG Marburg, Urt. v. 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05 - Urt. v. 20.02.2008 - S 12 KA 1292/05 - ).

    Von einer einfachen Vergleichbarkeit kinderärztlicher und internistischer Kardiologen geht offensichtlich auch die Beklagte nicht aus, sonst hätte sie das Regelleistungsvolumen im Fall eines anderen Kinderkardiologen, bei der Kammer anhängig gewesen unter Az.: S 12 KA 1271/05, nicht verdoppeln können.

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

    Auszug aus SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06
    Dabei beschränkt sich die Kompetenz des Vorstandes nicht auf die Statuierung von Ausnahmen für "echte Härten", vielmehr müssen sie generell für atypische Versorgungssituationen möglich sein (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 = MedR 2000, 153, juris Rn. 36; BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, juris Rn. 23).

    Derartige mit scharfen Grenzziehungen einhergehende Härten seien - wie z.B. auch für Stichtagsregelungen anerkannt - hinzunehmen, solange sie nicht im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung willkürlich seien (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - aaO., Rn. 36).

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen

    Auszug aus SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06
    Dies erfordere vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteige und zudem, dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliegt, die zwar allein noch nicht ausreiche, aber immerhin ein Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstelle (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 = GesR 2006, 363, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06
    Es gelten dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31).
  • SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 49/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung des Honoraranspruchs - Zuerkennung

    Auszug aus SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06
    Nicht zu berücksichtigen ist der Arztbrief nach Nr. 01601 EBM 2005, auch wenn die Beklagte bisher diese Leistung entgegen den Vorgaben im BRLV in die Regelleistungsvolumina einbezieht, was die Kammer für rechtswidrig hält (vgl. SG Marburg, Urt. v. 30.01.2008 - S 12 KA 49/07 -).
  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R

    Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Festlegung der Fallpunktzahlen

    Auszug aus SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06
    entschieden, dies setze voraus, dass im Leistungsangebot der betroffenen Praxis eine Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Ausrichtung zum Ausdruck komme, die messbaren Einfluss auf den Anteil der auf den Spezialisierungsbereich entfallenden abgerechneten Punkte auf die Gesamtpunktzahl der Praxis habe (vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 - SozR 4-2500 § 87 Nr. 1, juris Rn. 23; BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 31, juris Rn. 26 f.).
  • SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 1392/05

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Kinderarztpraxis mit

    Nach Auffassung der Kammer hat die Beklagte von ihrem Ermessen aber fehlerhaft Gebrauch gemacht (vgl. auch SG Marburg, Urt. v. 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05 - Urt. v. 20.02.2008 - S 12 KA 766/06 - ).

    Die schematische Vorgehensweise der Beklagten ist der Kammer auch aus dem Verfahren einer weiteren kinderkardiologischen Praxis, Az.: S 12 KA 766/06 bekannt, das die Kammer parallel verhandelt und entschieden hat.

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